Hebammenhilfe - Beratung und Information
Zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft kannst du mit mir in Verbindung treten und mich um Rat fragen.
Gerne werde ich dich zu allen Fragen der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbetts und der Zeit danach beraten.
Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt.
Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten vollständig.
Privatversicherungen haben einen individuellen Leistungskatalog.
Bis zum 10. Tag nach der Geburt hast du Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch deine Hebamme.
Bis dein Kind zwölf Wochen alt ist, kannst du dann darüber hinaus bis zu sechzehn Mal von mir besucht werden
Bei
Stillproblemen oder
Ernährungsfragen kannst du auch anschließend noch Kontakt zu mir aufnehmen.
Gerne bin ich deine persönliche Ansprechpartnerin